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   OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07   

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https://dejure.org/2007,9534
OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07 (https://dejure.org/2007,9534)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2007 - 4 LC 56/07 (https://dejure.org/2007,9534)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2007 - 4 LC 56/07 (https://dejure.org/2007,9534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klagebefugnis anerkannter Naturschutzvereine bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 RNatSchG; § 5 RNatSchG; § 19 RNatSchG; § 26 RNatSchG; § 28a NNatG; § 28b NNatG; § 30 Abs. 4 NNatG; § 60 NNatG; § 60a NNatG; § 60a Nr. 4 e) ff) NNatG; § 60c Abs. 1 NNatG; § 60c ... Abs. 2 Nr. 1 NNatG; § 71 NNatG
    Genehmigung für den Bau eines Fischereibetriebsgebäudes mit Betriebswohnung in einem Landschaftsschutzgebiet am Steinhuder Meer; Berücksichtigung von zu bebauenden Flächen bei einer Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich als notwendiger Bestandteil des Bauvorhabens; ...

  • Judicialis

    RNatSchG § 1; ; RNatSchG § 5; ; RNatSchG § 19; ; RNatSchG § 26; ; NNatG § 28 a; ; NNatG § 28 b; ; NNatG § 30 Abs. 4; ; NNatG § 60; ; NNatG § 60 a; ; NNatG § 60 a Nr. 4 e); ; NNatG ... § 60 a Nr. 4 ff); ; NNatG § 60 a Nr. 7 b; ; NNatG § 60 a Nr. 8; ; NNatG § 60 c; ; NNatG § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis anerkannter Naturschutzvereine bei der Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich - anerkannter Verein; Ausnahme; Außenbereich; Baugenehmigung; Baugrundstück; bauliche Anlage; Bauvorhaben; Beteiligungsrecht; Biotop; Biotopschutz; Erschließung; Genehmigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigung für den Bau eines Fischereibetriebsgebäudes mit Betriebswohnung in einem Landschaftsschutzgebiet am Steinhuder Meer; Berücksichtigung von zu bebauenden Flächen bei einer Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich als notwendiger Bestandteil des Bauvorhabens; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können ganze Gebiete, d.h. flächenhafte Ausschnitte aus einer größeren Landschaft, auf der Grundlage dieser Bestimmungen nur unter Schutz gestellt werden, um das Landschaftsbild vor verunstaltenden Eingriffen zu bewahren (Urt. v. 26.3.1955 - I C 101.52 -, Buchholz 406.40, § 24 NatSchG Nr. 1 und Urt. v. 12.7.1956 - 1 C 91.54 -, Buchholz 406.40, § 24 NatSchG Nr. 3).

    Die Erstreckung des in erster Linie bestimmten Bestandteilen der Landschaft wie Bäumen, Alleen, Hecken usw. zugedachten Schutzes auf flächenmäßige Ausschnitte aus einer größeren Landschaft, die sogenannten Landschaftsteile, ist nur mit der Maßgabe zulässig, dass der Schutz sich auf die Bewahrung vor Verunstaltungen beschränkt (BVerwG, Urt. v. 26.3.1955, a.a.O. und Urt. v. 12.7.1956, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002 - 8 LB 47/01 -, NVwZ-RR 2002, 734, Urt. v. 14.12.2000 - 3 L 733/00 - und Beschl. v. 11.7.2000 - 3 M 729/00 -).

    Ob das der Fall ist, ist vom Standpunkt eines gebildeten und für den Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen Betrachters zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 -, NuR 1983, S. 274, 275; BVerwG, Urt. v. 12.7.1956, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Blum/Agena/ Franke, § 3 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2002 - 8 LB 47/01

    Adressat; aufschiebende Wirkung; Beseitigungsanordnung; Festsetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Die Erstreckung des in erster Linie bestimmten Bestandteilen der Landschaft wie Bäumen, Alleen, Hecken usw. zugedachten Schutzes auf flächenmäßige Ausschnitte aus einer größeren Landschaft, die sogenannten Landschaftsteile, ist nur mit der Maßgabe zulässig, dass der Schutz sich auf die Bewahrung vor Verunstaltungen beschränkt (BVerwG, Urt. v. 26.3.1955, a.a.O. und Urt. v. 12.7.1956, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002 - 8 LB 47/01 -, NVwZ-RR 2002, 734, Urt. v. 14.12.2000 - 3 L 733/00 - und Beschl. v. 11.7.2000 - 3 M 729/00 -).

    Die Landschaft wird durch Maßnahmen verunstaltet, die in der Umgebung als hässlich empfunden werden, das ästhetische Empfinden verletzen und Kritik sowie die Forderung nach Abhilfe hervorrufen (Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 3 Rn. 7; Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, Bd. 1, § 3 Rn. 3, § 26 Rn. 8 C; OVG Saarlouis, Urt. v. 5.6.1981 - 2 R 115/80 -, NuR 1982, S. 28).

    Ob das der Fall ist, ist vom Standpunkt eines gebildeten und für den Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen Betrachters zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 -, NuR 1983, S. 274, 275; BVerwG, Urt. v. 12.7.1956, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Blum/Agena/ Franke, § 3 Rn. 7).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Dem Rücksichtnahmegebot, das zu den in § 35 Abs. 3 BauGB nicht aufgeführten öffentlichen Belangen gehört, kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGÉ 52, 122).

    Dabei bedarf es einer Abwägung, die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten nach Lage der Dinge zumutbar ist, zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; Schrödter, BauGB, Kommentar, 7. Auflage, § 31 Rn. 57 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Zudem wäre zu erwägen, ob die Rechtsprechung zum baurechtlichen Nachbarstreit auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist, wonach der Nachbar wegen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ab dem Zeitpunkt, in dem er von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, so zu behandeln ist, als sei ihm die Baugenehmigung ohne Rechtsmittelbelehrung bekannt gemacht worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Dabei bedarf es einer Abwägung, die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten nach Lage der Dinge zumutbar ist, zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; Schrödter, BauGB, Kommentar, 7. Auflage, § 31 Rn. 57 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Zudem wäre zu erwägen, ob die Rechtsprechung zum baurechtlichen Nachbarstreit auf den vorliegenden Fall zu übertragen ist, wonach der Nachbar wegen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ab dem Zeitpunkt, in dem er von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen, so zu behandeln ist, als sei ihm die Baugenehmigung ohne Rechtsmittelbelehrung bekannt gemacht worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Eine - in der Rechtsprechung allgemein anerkannte - Verwirkung des Widerspruchsrechts setzt voraus, dass seit der Möglichkeit der Widerspruchserhebung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Einlegung des Rechtsbehelfs als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen, weil die Behörde oder der von dem Verwaltungsakt Begünstigte auf dessen Bestand vertrauen durfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 70 Rn. 6 h; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 70 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.12.2000 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367 und Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001 S. 841) kann aber nur eine schuldhafte Beweisvereitelung zu einer Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Klägers führen.
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Ob das der Fall ist, ist vom Standpunkt eines gebildeten und für den Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen Betrachters zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 4 C 21.79 -, NuR 1983, S. 274, 275; BVerwG, Urt. v. 12.7.1956, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2002, a.a.O.; Blum/Agena/ Franke, § 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.12.2000 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367 und Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001 S. 841) kann aber nur eine schuldhafte Beweisvereitelung zu einer Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Klägers führen.
  • OVG Saarland, 06.05.1981 - 2 R 115/80
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 12 MN 26/19

    Anordnungsgrund; Nachteil; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren;

    Inwieweit allerdings für die Geltung und Auslegung von altrechtlichen Landschaftsschutzgebietsverordnungen ein abweichendes, engeres Verständnis des rechtmäßigen Schutzzweckes maßgebend ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2007 - 4 LC 56/07 -, juris, Rn. 82), danach nur eine Verunstaltung (durch WEA) maßgebend und vorliegend jeweils zu bejahen ist, hat der Senat bislang noch nicht entschieden und ist auch in diesem Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht näher zu klären.

    Hingegen geht bezogen auf die altrechtlichen Landschaftsschutzgebietsverordnungen die an § 26 BNatSchG als neuem Recht orientierte Kritik der Antragstellerin fehl, da altrechtliche Verordnungen grundsätzlich an dem zum Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden (Naturschutz-)Gesetz zu messen sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.11.2007, a.a.O.), soweit dies nicht durch neue Regelungen, wie etwa in § 45 Abs. 1 Satz 4 NAGBNatSchG (zwecks Geltungserhalt), nachträglich modifiziert worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht aufgrund des Urteils des Senats vom 6. November 2007 (4 LC 56/07).
  • VG Lüneburg, 02.06.2008 - 2 B 36/08

    Antrag eines nach § 60 NNatG anerkannten Vereins auf Einstellung eines

    Sie setzt eine ungewollte Regelungslücke voraus, für die nach den Gesetzesmaterialien keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. hierzu: Nds. OVG, Urteil vom 6.11.2007 - 4 LC 56/07 -, NuR 2008, S. 203 ff).
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